Von einem Amt ins Andere wählen lassen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 5 months von  Bruiser0310.
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    Hallo,

    bei unserem Verein stehen Neuwahlen an. Gewählt werden alle Vorstandsmitglieder, da dies die erste MV nach der Pandemie ist.

    Jetzt gibt es Unstimmigkeiten im Verein und es wird vermutet, dass einzelne Vorstandsmitglieder abgewählt werden und durch andere, ebenfalls Vorstandsmitglieder ersetzt werden sollen.

    Meine Frage ist, ob es möglich ist, sich zum Beispiel als Beisitzer wiederwählen zu lassen und bei einer späteren Wahl zum 2. Vorstand ebenfalls aufstellen zu lassen. Meine Meinung dazu ist, dass die PErson dann zunächst als Beisitzer zurücktreten muss und der Beisitzerposten im Anschluss neu zu wählen ist.

    Ist das so richtig oder kann er sich als schon gewählter Beisitzer zur Wahl zum 2. Vorstand aufstellen lassen und im Falle einer Nichtwahl bleibt er Beisitzer?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Vorab. Wenn ich das richtig verstehe wird jedes Amt einzeln gewählt.
    D.h. wenn er sich als Beisitzer wählen lässt, ist er als Beisitzer gewählt. Sich dann in eine darauf folgenden Wahlgang als 2. Vorstand wählen zulassen, ginge nur dann, wenn eine „Ämterhäufung“ in der Satzung nicht ausgeschlossen ist. (z.B: ein Vorstandsmitglied darf nur ein Vorstandsamt ausüben).
    Ansonsten müsste er zuvor wieder als Beisitzer zurücktreten!

    Aber mal ehrlich, warum lässt er sich denn nicht gleich als 2. Vorstand wählen??
    Als Vereinsmitglied würde ich ihn, bei erst zum Beisitzer wählen lassen, direkt wieder zurück treten um sich dann als 2.Vorstand wählen zulassen, bei der Wahl zum 2. Vorstand krachend scheitern lassen.
    Wie wird so jemand später sein Vorstandsamt ausüben????

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    Kein Profilbild vorhanden Bruiser0310

    Danke Tom für die Antwort.

    Leider ist es zur Zeit schwierig im Verein bzw. der Vorstandschaft. Ich denke, dass er hofft, dann zumindest einen Posten zu beseten. Aber im Falle einer NIchtwahl zum 2. Vorstand wäre er „draussen“.

    Gruß

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