Will man sich von seinem Vorstand trennen, bleibt nur die reguläre Abwahl. Dazu ist eine Mitgliederversammlung erforderlich. Da diese aber genau durch diesen Vorstand einberufen werden muss, wird das wohl nicht klappen.
Den Mitgliedern bleibt daher nur das sog. Minderheitenbegehren nach § 37 BGB. Durch eine entsprechende Unterschriftensammlung kann eine Mitgliederversammlung (zur Not sogar über das Amtsgericht) erzwungen werden.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
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H. Baumann