Vorsitzender ignoriert Rücktritt

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Kinderhilfe

    Rücktritt vom Rücktritt!
    Hallo in einen Verein, der in der Öffentlichkeit steht nämlich ein Landesverband kam es wegen Nichtigkeiten nur, weil sich der stellv. Vorstand an die Gesetze hielt und kein- Ja- Sager war. Trat der Schatzmeister zurück. Es wurde dann auf den Stellv. Vorstand die ganze Schuld abgelassen, so dass der genervt ebenfalls zurücktrat, der Stellv. Vorstand war auch Gründungsmitglied. Alle vertreten nach BGB §26, (Je zwei Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB) sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Lt.Satzung) der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern. Nach dem Rücktritt also nur noch aus 2 es wurde von den übrig gebliebenen Vorständen der Rücktritt des Schatzmeisters auf „Unzeit „gepocht. Wobei das ja nach Meinung von XY nicht zutrifft da ja noch 2 Vorstände nach §BGB vertretungsberechtigt verbleiben und die, die Arbeit ausführen können. Bei der Letzen Skype Sitzung war nun der Schatzmeister wieder mit an Bord, jeder staunte. Da keiner was wusste das der Vorsitzende im Alleingang den Schatzmeister vom Rücktritt zurückgeholt hat. Kann man eine Abwahl des Vorsitzenden bei der nächsten MV beantragen? Ist der Vorstandsvorsitzende da noch glaubwürdig und tragbar.? Auch in der Öffentlichkeit bzw. bei den Verbandsmitgliedern hat sich das bereits rumgesprochen. Was kann da YX als noch Mitglied unternehmen, der möchte, dass der Verband nicht als Unglaubwürdig dasteht und weiterhin auch seine Arbeit ordentlich macht. Müsste man Neuwahlen fordern? Wann ist es ein Rücktritt zur Unzeit.??

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn noch zwei vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Amt sind, ist der Verein weiterhin handlungsfähig. Der Rücktritt war also nicht zur Unzeit.

    Wenn die beiden Zurückgetretenen ihren Rücktritt offiziell verkündet haben, können sie das nicht einfach widerrufen oder wieder in ihr Amt eingesetzt werden (auch nicht vom Vorsitzenden). Sie müssen sich wieder ganz normal zur Wahl stellen.

    H. Baumann

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.