Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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  • Klugscheisser Klugscheisser

    Mein Verein hat seit 3 Jahren keinen 1. Vorsitzenden obwohl die Satzung 3 Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzender, stv. Vorsitzender und Kassier) nach § 26 BGB vorschreibt. Kann der Verein auf Dauer mit dieser Konstellation geführt werden ?

    hbaumann hbaumann

    NEIN!

    Auch wenn der Verein weiterhin handlungsfähig sein sollte, da die beiden anderen Vorstandsmitglieder den Verein im Außenverhältnis vertreten können, muss der Vorstand so besetzt sein, wie die Satzung das vorschreibt.

    Ein unterbesetzter Vorstand kann keine rechtskräftigen Beschlüsse mehr fassen.

    Außerdem ist das eine Missachtung des Mitgliederwillens, die immerhin die Satzung mit drei Vorstandspositionen beschlossen haben.

    Entweder schaffen Sie es, die Position zu besetzen oder Sie denken darüber nach, den Vorstand generell zu verkleinern. Das bedarf aber einer Satzungsänderung.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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