Hallo und einen wunderschönen Guten Tag
Wir, als Mehrheit der Mitglieder eines Motorsportclubs, halten demnächst eine außerordentliche Mitgliederversmmlung ab. Welche fristgerecht und mit damaliger Zustimmung des Vorstands einberufen wurde.Dadurch das sich der Vorstand in Form von nicht unerheblicher Veruntreuung von Vereinsgeldern eventuell strafbar gemacht hat und uns es bisher nicht gelungen ist diesen Sachverhalt zu klären da sich der Vorstand in keinster Weise kooperativ zeigt(offenlegung der Kassenbücher,Kontobewegungen von Vereinskonto ect.pp.).
Habe ich an dieser Stelle die Frage:ob und in wie weit man als neuer Vorstand für die Verfehlungen des alten Vorstands haftbar gemacht werden kann?Und ob man den alten Vorstand weiter für den ,Schaden am Verein,in Haftung nehmen kann?
Wie müßte die genaue Formulierung im Protokoll lauten?Damit wir rechtlich alle Mittel besitzen diesen doch Immensen Sachverhalt lückenlos aufklären zu können.
Danke schon mal im Voraus aber ich bin hier mit meinem Latein am Ende