Der Vorstand unseres gemeinnützigen Tennisvereins hat den Trainingsbetrieb (rückwirkend) per Vertrag einer profitorientierten Tennisschule (GmbH) ohne Beschluss einer Mitgliederversammlung übertragen. Der Vertrag wurde vereinsintern nicht veröffentlicht, zugänglich gemacht oder diskutiert. Einzelnen Mitgliedern wurde auf Antrag nach langem Zögern Einsicht gewährt. Demnach
– erhält die Tennisschule knapp die Hälfte der Plätze im Sommer zur ausschließlichen Nutzung, die damit dem regulären Spielbetrieb entzogen ist,
– müssen die Vereinsmitglieder die Plätze der (kommerziellen) Tennisschule „gratis“ durch einen geldwerten Arbeitseinsatz aufbereiten und spielbar halten,
– zahlt die Tennisschule an den Verein einen geringfügigen einmaligen Betrag für die gesamte Vertragslaufzeit und für nicht näher bezeichnete „Events“ einen jährlichen Betrag,
– ist der Vertrag mit einer Laufzeit von ca. 4 Jahren nur im gegenseitigen Einvernehmen kündbar.
Ergänzungen:
– Die „Events“ sind u.a. sog. Tenniscamps, die inzwischen mehrfach jährlich laufen, für die die Tennisschule natürlich Geld von den Camp-Teilnehmern vereinnahmt. Die Tennisschule darf für die Event-Dauer über „ihre“ Plätze hinaus auch noch „unsere“ Plätze beanspruchen.
– Nach der derzeitigen Mitglieder- und Beitragsstruktur zahlen die Mitglieder durch Beiträge, Umlagen und Arbeitseinsatz grob überschägig zwischen 20.000,- und 25.000,- Euro pro Sommersaison und Platz, die Tennisschule dagegen zwischen 400,- und 500,- Euro pro Sommersaison und Platz.
– Die Satzung gewährt allen aktiven Mitgliedern die Nutzung der gesamten „Clubanlage“.
Fragen:
1. Darf ein Vorstand Verträge dieser Tragweite ohne Votum einer ggf. außerordentlichen Mitgliederversammlung schließen?
2. Ist durch Vertrags- und Preisgestaltung die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet?
3. Hat sich der Vorstand salopp formuliert „über den Tisch ziehen lassen“ oder sind das übliche Vertragsgestaltungen?
4. Ist der Vertrag inhaltlich ggf. sittenwidrig o.ä. (ich bin kein Jurist)? Falls ja, welche Konsequenzen ergäben sich daraus, z.B. außerordentliche Kündbarkeit des Vertrages?
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Gegen den Vorstand will niemand vorgehen. Es geht nur um den Vertrag mit einem profitorientierten Unternehmen, das inzwischen mehr und mehr das Sagen hat und kraft eigener Nicht-Befugnis auch schon mal den Spielbetrieb regelt. Der Schwanz wedelt derzeit mit dem Hund.
Vielen Dank im Voraus.