Vorstand eines gemeinützigen Clubs überträgt Training an kommerzielle Firma

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 6 months von  Tom.
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    Der Vorstand unseres gemeinnützigen Tennisvereins hat den Trainingsbetrieb (rückwirkend) per Vertrag einer profitorientierten Tennisschule (GmbH) ohne Beschluss einer Mitgliederversammlung übertragen. Der Vertrag wurde vereinsintern nicht veröffentlicht, zugänglich gemacht oder diskutiert. Einzelnen Mitgliedern wurde auf Antrag nach langem Zögern Einsicht gewährt. Demnach

    – erhält die Tennisschule knapp die Hälfte der Plätze im Sommer zur ausschließlichen Nutzung, die damit dem regulären Spielbetrieb entzogen ist,
    – müssen die Vereinsmitglieder die Plätze der (kommerziellen) Tennisschule „gratis“ durch einen geldwerten Arbeitseinsatz aufbereiten und spielbar halten,
    – zahlt die Tennisschule an den Verein einen geringfügigen einmaligen Betrag für die gesamte Vertragslaufzeit und für nicht näher bezeichnete „Events“ einen jährlichen Betrag,
    – ist der Vertrag mit einer Laufzeit von ca. 4 Jahren nur im gegenseitigen Einvernehmen kündbar.

    Ergänzungen:
    – Die „Events“ sind u.a. sog. Tenniscamps, die inzwischen mehrfach jährlich laufen, für die die Tennisschule natürlich Geld von den Camp-Teilnehmern vereinnahmt. Die Tennisschule darf für die Event-Dauer über „ihre“ Plätze hinaus auch noch „unsere“ Plätze beanspruchen.
    – Nach der derzeitigen Mitglieder- und Beitragsstruktur zahlen die Mitglieder durch Beiträge, Umlagen und Arbeitseinsatz grob überschägig zwischen 20.000,- und 25.000,- Euro pro Sommersaison und Platz, die Tennisschule dagegen zwischen 400,- und 500,- Euro pro Sommersaison und Platz.
    – Die Satzung gewährt allen aktiven Mitgliedern die Nutzung der gesamten „Clubanlage“.

    Fragen:
    1. Darf ein Vorstand Verträge dieser Tragweite ohne Votum einer ggf. außerordentlichen Mitgliederversammlung schließen?
    2. Ist durch Vertrags- und Preisgestaltung die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet?
    3. Hat sich der Vorstand salopp formuliert „über den Tisch ziehen lassen“ oder sind das übliche Vertragsgestaltungen?
    4. Ist der Vertrag inhaltlich ggf. sittenwidrig o.ä. (ich bin kein Jurist)? Falls ja, welche Konsequenzen ergäben sich daraus, z.B. außerordentliche Kündbarkeit des Vertrages?

    Damit keine Missverständnisse aufkommen: Gegen den Vorstand will niemand vorgehen. Es geht nur um den Vertrag mit einem profitorientierten Unternehmen, das inzwischen mehr und mehr das Sagen hat und kraft eigener Nicht-Befugnis auch schon mal den Spielbetrieb regelt. Der Schwanz wedelt derzeit mit dem Hund.

    Vielen Dank im Voraus.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ich bin der Meinung, dass der Vorstand solche eine Entscheidung, mit dieser Tragweite nicht ohne Beschluss der MV hätte treffen dürfen.
    Suchen Sie sich gleichgesinnte und erwirken über ein Minderheitenbegehren eine Außerordentliche Mitgliederversammlung auf der Sie das Thema ansprechen.
    Dazu ist eine bestimmte Anzahl an gleichgesinnten Mitgliedern notwendig. Entweder steht hierzu etwas in der Satzung, wenn nicht gilt BGB § 37 (https://dejure.org/gesetze/BGB/37.html). Hierzu MUSS der Vorstand ihnen eine aktuelle Mitgliederliste aushändigen, damit Sie die entsprechenden Mitglieder ansprechen und ggf. zur Unterschrift für eine aoMV bewegen können.

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    Kein Profilbild vorhanden krischan

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft schon mal weiter. In einigen Wochen ist ohehin eine ordentliche MV geplant, falls Corona es zulässt. Die Frist für Anträge läuft in 10 Tagen ab. Der bisherige Vorstand wird abtreten bzw. steht nicht zur Wiederwahl.

    Kann noch jemand etwas zu meinen Fragen 2 bis 4 sagen? Was mich besonders interessiert: Ist ohne – offenbar erforderlichen – Beschluss einer Mitgliederversammlung der Vertrag mit der Tennisschule anfechtbar oder von vornherein nichtig? Dann könnten wir neu verhandeln.

    Sollte der Vertrag dennoch zunächst unanfechtbar sein, ist die für den Verein extrem nachteilige „Mietpreisgestaltung“ (s. mein Rechenexempel oben, umgerechnete „Platzmiete“ der Mitglieder > 20.000 Euro ggü. „Platzmiete“ der Tennisschule 500,- pro Platz und Saison) „irgendwie“ sittenwidrig oder könnte man zumindest in dem Punkt gegen den Vertrag vorgehen?

    Hätte der Vertrag zwar eines MV-Beschlusses bedurft, sollte er aber ansonsten rechtsgültig sein, könnte man nur noch gegen den Vorstand vorgehen. Das ist aber weder in unserem Interesse noch zielführend, was die o.a. „Mietpreisgestaltung“ und die überproportionale Inanspruchnahme von Plätzern durch die Tennisschule angeht.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn die MV feststellt, dass der Vertrag nicht ohne die Beteiligung der MV hätte abgeschlossen werden dürfen und darüber hinaus festgestellt wird, dass die MV dem so nicht zugestimmt hätte, kann der Vertag durch den neuen Vorstand gekündigt werden.
    Ist evtl. ein finanzieller Schaden entstanden, kann die MV denjenigen der den Vertrag unterzeichnet hat schadenersatzpflichtig machen.
    Aber da müsst ihr euch ggf. auch auf einen Gerichtsprozess einstellen. Derjenige wird das sicherlich nicht einfach hinnehmen. Daher ist eine absolute saubere Dokumentation der Vorgänge, der MV, im Protokoll von entscheidender Wichtigkeit.

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