Vorstand im “ Nicht rechtsfähigen Verein „““

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 7 months von  hbaumann.
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    An mich wurde die Frage herangetragen, ob ich 1. Vorsitzender (Sprecher des Vorstands) machen könnte. Jetzt lese ich aber, dass bei dieser Art von Verein ein erhebliches Haftungsrisiko für Führungskräfte, aber auch für alle andere Mitglieder besteht. Wie ist die Erfahrung anderer gleich gelagerter Vereine ?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ein nichteingetragener Verein ist keine juristische Person, sondern eine Personengesellschaft. Natürlich haftet auch dieser Verein zuerst mit seinem Vereinsvermögen. Der Durchgriff auf den Vorstand und auch auf die Mitglieder ist aber einfacher und geht schneller, als bei einem eingetragenen Verein.

    Sie sollten den Verein daher eintragen lassen. Das hat nur Vorteile.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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