Vorstand KGV

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 month, 2 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Steleh34

    In der Vereinssatzung steht,das ein Vorstand nur gewählt werden kann wenn diese Person Mitglied im Verein ist. Nun stellt sich heraus das der alte Vorstand überhaupt kein Mitglied war. Inwieweit ist er als Privatperson haftbar und wie lange?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da gibt es gleich mehrere Probleme.
    1. Alle Vorstandsbeschlüsse die nur mit 1 Stimme Mehrheit gefasst wurden sind mit bekannt werden dass einer kein Vereinsmitglied ist ungültig. Es kann ja sein, dass genau diese eine Stimme die dieses Vorstandsmitgliedes ist.

    2. Dieses Vorstandsmitglied, ist mit bekanntwerden, das er kein Vereinsmitglied ist haftbar. Allerding muss sich der Verein insgesamt fragen lassen, wie kann es sein, dass ein Nichtmitglied auf einer MV erscheint und dann auch noch gewählt wird.
    Für meine Begriffe ist hier auch der Wahlleiter für alle Folgeschäden haftbar, da er sich hätte vergewissern müssen ob die zur Wahl stehende Person auch Vereinsmitglied ist.

    Insgesamt muss der Verein hier dringend eine klare Regelung etablieren wie solch ein Fauxpas verhindert werden kann.

    Darüber hinaus würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.

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