Vorstand kündigt

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 6 months von  rudyyy.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden rudyyy

    Hallo,

    ich habe zwei hypothetische Fragen zum Vereinswesen.
    Meine erste ist bzgl. einer Vorstandskündigung:
    Durch einen vereinsinternen Vertrauensbruch legt der 2. Vorstand sein Amt mit sofortiger Wirkung nieder und kündigt seine Mitgliedschaft. Muss nun der Verein diese Amtsniederlegung dem Amtsgericht melden oder der kündigende, amtsniederlegende Vorstand? Was ist wenn das Amtsgericht nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde? Kann der kündigende Vorstand dann noch für nachfolgende Zeiten haftbar gemacht werden, "weil er ja noch als 2. Vorstand beim Amtsgericht" vorliegt?

    2. Frage:
    Bis zu welchem Datum im Kalenderjahr muss ein Verein eine Auflösung/Löschung beim Amtsgericht einreichen, um von der Umsatzsteuer des folgenden Jahres nicht mehr tangiert zu werden? Gibt es da Einreichfristen oder ähnliches?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Grüße,
    rudyyy

    Kein Profilbild vorhanden rudyyy

    Zusatz: "Kann der kündigende Vorstand dann noch für nachfolgende Zeiten haftbar gemacht werden, \"weil er ja noch als 2. Vorstand beim Amtsgericht\" vorliegt?"

    Damit meine ich natürlich für Haftbarkeiten in nachfolgenden Zeiten, z.B. bei Versäumnissen, Finanzamtsangelegenheiten etc…

    PS: Entschuldigung, ich habe meine Fragen aus versehen durch das browser-aktualisieren 3 mal gestellt, die beiden anderen Posts können gelöscht werden.

    Grüße

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.