Vorstand kündigt Mitgliedschaft

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  mijaod2.
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    Der 1. Vorsitzende kündigt seine Mitgliedschaft im Verein fristgemäß zum Ablauf des Geschäftsjahres zum 31.12.2013 und hat bereits bei den letzten Neuwahlen eine erneute Kandidatur ausgeschlossen.
    Vorstandsneuwahlen sind bei der MV 2014 vorgesehen. Wie ist dieser Vorgang zu behandeln?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Der Austritt aus dem Verein zum 31.12. des Jahres bedeutet auch gleichzeitig die Niederlegung des Vorstandsamtes, sofern die Satzung nicht auch Nichtmitgliedern ermöglicht, Vorstandsämter zu bekleiden. Das ist aber sehr selten.

    Vorausgesetzt der Verein wird dadurch nicht handlungsunfähig (es sind noch ausreichend vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Amt), kann der Verein im Frühjahr 2014 ganz normal einen neuen Vorsitzenden wählen.

    Da der vorzeitige Rücktritt des Vorsitzenden dem Amtsgericht angezeigt werden muss, sollte er seine Amtsniederlegung separat schriftlich erklären.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden mijaod2

    Ja der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind vertretungsberechtigt.
    Wer läd zur MV ein und wer leitet sie. Ich denke dann der 2. Vorsitzende? Wie ist es mit der Entlastung des Vorstandes. Muss der Ausgeschiedene 1. Vorsitzende dafür noch anwesend sein?

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