Nein, es ist nicht unabhängig davon, ob Tanzsport in Ba Wü erlaubt ist. Der Gesetzgeber – ups, nein, das ist falsch – die Landesregierung hat entschieden, dass diese Gefahr zwar besteht, aber eine Abwägung der Interessen stattfindet und somit bei einer Inzidenz unter 100 für 5 Tage das Training unter Vorschriften aufgenommen werden kann. Das
Ihre Annahme ist sinnfrei und verrät nur ihre eigene Einstellung, sie ist aber nicht interessant für den bestehenden Konflikt. Und es ist mehr als zweifelhaft ob die Meinung des Vorstandes bei bestehender Regelung überhaupt noch ein Gewicht zufällt – hat ja bereits die Regierung mit Fachleuten für eine Klärung gesorgt. Wieso sollte die Meinung eines Vorstandes diese überschreiben können?