Vorstand setzt Training weiterhin aus

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 6 months von  Franz74.
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir besitzen über die gesamte Woche Hallenzeiten und ein komplettes Hygienekonzept, dass sich bewährt hat 2020. Einige unserer Mitglieder würden nun gerne bei Inzidenzen unter 100 – die nun bei uns länger bestehen – wieder das Training aufnehmen. Dies ist von der BaWü Verordnung ausdrücklich erlaubt! Der Vorstand weigert sich jedoch und verweist darauf, dass man sich per Zoom treffen könne und jeder alleine zu hause sein könne. Es geht um Tanzsport. Die BaWü – Verordnung erlaubt diesen und die anderen ortsansässigen Vereine haben bereits ihr Training organisiert und seit dem 12.03.2021 wieder regelmäßiges Training in Zeitslots.

    Kann der Vereinsvorstand willkürlich – obwohl die anderen Vereine im Ort bereits angepassten Regelbetrieb haben – weiterhin die Ausübung des Vereinszweckes untersagen? Stehen rechtliche Mittel zur Verfügung, um Abhilfe zu schaffen?

    Danke und Grüße,

    Franz

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ich denke mal, dass der Vorstand hier mit nichten willkürlich handelt. Immerhin hat der Vorstand hier eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitgliedern. Unabhängig davon ob Tanzsport in BaWü erlaubt ist, kann der Vorstand eine eigene Risikobewertung vornehmen und eben zu dem Schluss kommen, die Ansteckungsgefahr ist zu groß, gerade weil die Infektionszahlen wieder stark nach oben gehen, und mit dem Trainingsbeginn noch abzuwarten.
    Wie würden Sie reagieren, wenn der Vorstand das Training wieder erlaubt und 8 Tage später der halbe Verein in Quarantäne ist.
    Manchmal ist abwarten die klügere Lösung.

    Kein Profilbild vorhanden Franz74

    Nein, es ist nicht unabhängig davon, ob Tanzsport in Ba Wü erlaubt ist. Der Gesetzgeber – ups, nein, das ist falsch – die Landesregierung hat entschieden, dass diese Gefahr zwar besteht, aber eine Abwägung der Interessen stattfindet und somit bei einer Inzidenz unter 100 für 5 Tage das Training unter Vorschriften aufgenommen werden kann. Das

    Ihre Annahme ist sinnfrei und verrät nur ihre eigene Einstellung, sie ist aber nicht interessant für den bestehenden Konflikt. Und es ist mehr als zweifelhaft ob die Meinung des Vorstandes bei bestehender Regelung überhaupt noch ein Gewicht zufällt – hat ja bereits die Regierung mit Fachleuten für eine Klärung gesorgt. Wieso sollte die Meinung eines Vorstandes diese überschreiben können?

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