Vorstand u Stellvertreter ist jeder Einzelvertretunsberechtigt

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 11 months von  kards.
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  • Kein Profilbild vorhanden kards

    So steht es in unsrer Satzung, beteutet das, jedes Vorstandsmitglied kann alleine entscheiden?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Alleinvertretung bedeutet nicht in jedem Fall Alleinentscheidung. Wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, werden Entscheidungen in der Regel gemeinsam getroffen. Zur Umsetzung im Außenverhältnis ist dann allerdings – wie in Ihrem Fall – nur ein Vorstandsmitglied berechtigt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden kards

    Außenverhältnis heisst ?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ein Verein ist eine juristische Person, die am öffentlichen Leben terilnimmt und z.B. Verträge mit außenstehenden Dritten abschließen kann. Vertreten wird sie durch den Vorstand, der im Vereinsregister eingetragen ist (Vorstand nach § 26 BGB). Nur dieser darf im Außenverhältnis wirksam werden.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden kards

    Vielen Dank für die Antwort !!!

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