Vorstand untätig unerreichbar

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 11 months von  i_cziudaj.
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    Unser Vorstand hat sich nach einem taktischen Schachzug wählen lassen.
    Seither regiert er auf keine Nachrichten, tut nichts und hat sich seit über 6 Monaten im Amt trotz amtlicher Mahnungen nicht im Vereinsregister angemeldet. Er ignoriert Rechnungen und Mahnungen von Verbänden usw.
    Er wurde aufgefordert im Januar eine JHV mit Neuwahlen einzuberufen. Es kommt keine Reaktion. Was kann man da jetzt noch machen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    in Ihrer ominösen Angelegenheit ist Ihnen Folgendes zu raten: der neugewählte Vorstand hat für die Meldung ins Vereinsregister mittlerweile sechs Monate verstreichen lassen. Er ist damit noch nicht im Amt. Der neue Vorstand ist erst mit der Eintragung ins Vereinsregister installiert. Somit gilt für Sie noch der alte Vorstand.
    Um immateriellen und vor allen Dingen materiellen Schaden ( Mahngebühren usw.) abzuwenden ist die Einsetzung eines Notvorstandes vonnöten. Mitglieder des alten Vorstandes beantragen daher bei Ihrem Amtsgericht (Vereinsregister) die Installierung eines Notvorstandes. Das Amtsgericht wird Ihrer Bitte unter Maßgabe der Dringlichkeit (Schaden) umgehend entsprechen.
    Schon die ausgebliebene Meldung beim Vereinsregister, die zeitnah erfolgen muss, genügt schon als begründung für die oben angegebne Dringlichkeitsmaßnahme.

    Viele Grüße
    I. Cziudaj

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