Vorstand vergisst Rechnung zubezahlen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 7 months von  Tom.
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    Unser Vorstand hat vergessen eine Rechnung zubegleichen und ist dann bis zur kontopfändung gegangen.
    Er hat dann auch alle kosten bezahlt, was kann man als verein machen.

    Ausschluss vom Verein, die Mitglieder über diesen Vorfall informieren oder oder

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da der Vorstand von der MV gewählt wurde, kann auch nur diese Maßnahmen ergreifen.
    Eine Möglichkeit wäre eine aoMV einzuberufen um den Sachverhalt genau aufzuklären und möglicherweise den Vorstand, bzw. den Verantwortlichen in Regress zu nehmen.

    Kein Profilbild vorhanden rv88250

    Tom vielen dank für deine antwort, wie schon geschrieben wurde alles von ihm beglichen. er hat auch den fehler eingesehen und ist zurück getreten.
    jetzt wollen die restlichen Vorstände das er aus dem Verein austritt und noch mehr.
    Ich bin da sehr dagegen da er mehrere Jahre sehr viel für den Verein geleistet hat und ihm es auch sehr leid tut wie das passt ist, kann man da sich auf irgendwelche § berufen.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Er hat den Fehler eingestanden und den Schaden beglichen, somit ist zunächst einmal dem Verein kein wirklicher Schaden entstanden, außer das vielleicht der Rechnungsausstellende künftig genauer hinschaut. Darüber hinaus hat er die Konsequenz gezogen und ist zurückgetreten, was ich persönlich als sehr ehrenvoll erachte.
    Bzgl. den Verein verlassen, müsste etwas in der Satzung stehen, in Bezug auf Beendigung der Mitgliedschaft. Meist ist hier etwas Geregelt in Zusammenhang mit Ausschlussverfahren, Ausschluss des Mitgliedes. Bei uns ist das in der Satzung wie folgt geregelt:
    §7 Beendigung der Mitgliedschaft
    (5) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft oder in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Dies ist insbesondere auch der Fall, wenn ein Mitglied
    – Mitglieder des Vorstandes, des Vereins oder den Verein selbst in der Öffentlichkeit wiederholt beleidigt, schlecht redet oder verleumdet
    – grob gegen die Satzung und Ziele des Vereins verstößt
    – trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder von Umlagen im Rückstand ist
    (6) Der Ausschluss darf erst betrieben werden, wenn:
    – nach der Absendung der zweiten Mahnung, zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung der Ausschluss angedroht wurde
    – einer der Gründe nach §7 (5) vorliegt
    (7) Das auszuschließende Mitglied hat ein Anhörungsrecht gegenüber dem Vorstand.
    (8) Über den Ausschluss beschließt der Vorstand, mit 3/4 aller Vorstandsmitglieder.

    Vielleicht hilft das etwas weiter.

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