Vorstand vergrößert sich selbst

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    Unser Gartenvorstand besteht nach der Wahl aus: 1. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer, 2. Vorsitzenden und drei Beisitzern. In der Satzung steht: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, Schriftführer und dem Kassierer. Eine Erweiterung des Vorstandes durch einen zweiten Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern ist zulässig. In unserem Geschäftsbericht heißt es jetzt: Der Vorstand konnte Gfd. A. (ehem. Vorsitzender) dazu gewinnen, uns als beratender Beisitzer (mit „Beratervertrag) zu unterstützen. Sein mehrjähriges Vereinswissen hat dem Vorstand sehr geholfen. Ist die Selbstergrößerung des Vorstandes erlaubt? Der beratende Beisitzer führte auch die Kassenbücher und war offizieller Vertreter des 1. Vorsitzenden sowie Schätzer.“

    hbaumann hbaumann

    Noch ein Nachtrag:

    Auch eine eigenmächtige Vergrößerung des Vorstandes kann ich nicht erkennen, da es sich hier um ein Vertragsverhältnis handelt. Sogar die Tatsache, dass diese Person evtl. regelmäßig an Vorstandssitzungen teilnimmt, spricht noch nicht unbedingt dafür.

    H. Baumann

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