Vorstand vor Willkür schützen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  hbaumann.
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    Hallo,

    selbst vor einigen Jahren erlebt,ich habe den Verein relativ groß und bekannt gemacht als Gründer.Dann hatte ich jemanden unter den Mitgliedern,der den Verein übernehmen wollte und mich und den anderen Vorstand abwählen lassen wollte über die Mitgliederversammlung.Derjenige war ein Konkurrent (was wir damals nicht wussten) und normales Mitglied bei uns.

    Er schaffte es nach und nach weitere Freunde in den Verein zu holen um sich (so meine Vermutung) zu stärken bei einer Mitgliederversammlung.Ende vom Lied war,dass er hinter unserem Rücken eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberief (wir wurden davon NICHT informiert) und versuchte uns abzuwählen um den Verein zu übernehmen.Er stellte sich direkt als neuer Vorstand zur Wahl.Nur durch einen Anruf eines Mitgliedes wurden wir auf die Versammlung aufmerksam,letztendlich endete diese mit viel Polizei,Streit und weiterem Tamtam.

    Meine Fragen:Ist es möglich,sich per Satzung gegen solche Sachen zu schützen?

    Müssen Vorstandsmitglieder nicht trotzdem informiert werden über eine außerordentliche Mitgliederversammlung?

    Beste Grüße,

    Daniel

    hbaumann hbaumann

    Normalerweise enthält die Satzung eine Regelung, wer die Mitgliederversammlung einberuft. Fehlt solch ein Passus, ist immer der Vorstand dafür zuständig. Das heißt, ein Mitglied ist nicht dazu berechtigt.
    Alle Beschlüsse, die in der genannten MV gefasst wurden sind demzufolge ungültig, weil es nämlich gar keine Mitgliederversammlung war. Das war lediglich eine Zusammenkunft von Mitgliedern.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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