Vorstand wählt Mitglied in den Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Frasano

    Nach Rücktritt des Revisors wählt der Vorstand mit dem erweiterten Vorstand ein Mitglied in den Vorststand ohne Mitgliederhauptversammlung.

    §15 Unser Satzung sagt aus:Wahl und Amtsdauer des erweiterten Vorstand.
    (1)Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gwählt.Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.Vorstandsmitglieder können
    nur Mitglieder des Vereins werden.Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus ,so wählt der verbliebene Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen den
    sogleich beim Amtsgericht anzumeldende Nachfolger.

    Im Voraus vielen Dank für die Antwort.

    mfg.Frasano

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Und was ist jetzt konkret ihre Frage??
    Die Satzung ist doch eindeutig. Ein Vorstandsmitglied scheidet vorzeitig aus und der Vorstand kann ein Mitglied wählen, das für für die restliche Zeit das ausgeschiedene Vorstandsmitglied ersetzt und auch ins Vereinsregister eingetragen wird.

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