Vorstand wird Geschäftsführer – und wird nicht entlastet

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 months, 2 weeks von  Tom.
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    Hallo zusammen,
    einer unserer 3 ehrenamtlichen Vorstände ist seit dem 1.1. 2023 hauptamtlicher Geschäftsführer – und dazu habe ich ein paar Fragen:
    1. Er ist von seinen VS-Aufgaben zurückgetreten – das ist ja vermutlich zulässig, oder? (auch wenn er das Dokument erst kürzlich erstellt und falsch rückdatiert hat…)
    2. Was bedeutet es, wenn er und die beiden anderen VS in der MV im Herbst als Vorstand nicht entlastet werden? Darf es dann überhaupt eine Neuwahl geben (was geplant ist)? Er kann ja schlecht VS und GF gleichzeitig sein…

    Ich freue mich über eine schnelle Hilfe!
    Danke und liebe Grüße, Anna

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Eine Entlastung bedeutet, dass die Mitglieder mit der Geschäftsführung einverstanden sind, wobei der Vorstand nur für die Dinge entlastet ist, die in der MV auch klar genannt wurden. Hier schein das ja nun nicht der Fall gewesen zu sein.
    Eine Neuwahl oder Wiederwahl ist nicht davon abhängig, ob der Vorstand entlastet wurde.
    Ist eine Entlastung des Vorstandes nicht erfolgt und bei z.B. der Steuererklärung tritt zu tage, das einiges nicht richtig war und der Verein z.B. die Gemeinnützigkeit verliert, was erhebliche finanzielle Folgen hat, so kann die MV den damaligen Vorstand in Regress nehmen. Wäre eine Entlastung erfolgt, und dieses Problem auch benannt wurde, wäre eine Regressforderung des Vereins nicht mehr so einfach möglich.

    Kein Profilbild vorhanden alle8tung

    Super, danke für die schnelle Antwort! Das bedeutet also, dass der jetzige GF im Zweifel haftbar gemacht werden kann, wenn in seiner Amtszeit etwas vorgefallen ist? Was genau meinst du mit „nur für die Dinge, die in der MV auch klar benannt wurden“? Es geht bei uns (soweit ich weiß) nicht um finanzielle Themen, sondern um personelle – zB darum, dass seit seinem Antritt als GF 6 von 7 Mitarbeitenden gekündigt haben. Ist das auch ein Grund, einen VS nicht zu entlasten?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn er seinen Bericht auf der MV vorträgt, dabei aber z.B. verschweigt, dass der Verein einen Kredit aufgenommen hat und entlastet wird.
    Nun fällt dieser Kredit dem Verein auf die sprichwörtlichen Füße, er Kann die z.B. die Zinsen nicht mehr bedienen.
    Hier kann der Vorstand dennoch zur Rechenschaft gezogen und haftbar gemacht werden, denn er hat in seinem Bericht, welcher Grundlage zur Entlastung war, eben diesen Kredit verschwiegen. Somit ist er hierfür nicht entlastet und kann entsprechend in Regress genommen werden.
    Daher sollte ein Vorstand in seine, Geschäft-/Rechenschaftbericht stets alle Fakten anführen.

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