Vorstandsposten können ggf. nicht besetzt werden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 11 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden tanzmariechen

    Der geschäftsf. Vorstand (BGB) besteht aus vier Personen. Zwei Amtsinhaber sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Nun sind drei Amtsinhaber (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer) vom Amt zurückgetreten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einberufen.
    1.) Was passiert, wenn sich keine Kandidaten für die Besetzung der Ämter finden?
    2.) Können (müssen) die drei kommissarisch weitermachen, wenn ja, wie lange?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo tanzmariechen,
    es kommt immer wieder vor, dass Vorstandsposten durch Rücktritt unbesetzt sind. Sie haben zur Aufhebung des Übels eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Das ist gut so.
    Zur Frage zwei kann ich Ihnen Fokgendes sagen. Der Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Der Rücktritt ist mit der Erklräung des Rücktrittes abgeschlossen und kann nicht rückgfängig gemacht werden. Es sei denn, es findet auf der Mitgliederversammlung eine Neuwahl statt und die zurückgetretenen Mitglieder werden wieder gewählt.
    Zur Frage eins kann ich nur sagen: wenn in einem mehrgliedrigem Verein, bei dem zwei oder mehrere Mitglieder den Verein gemeinsam vertretungsberechtigbt sind und diese Posten nicht mehr besetzt werden muss, muss das Registergericht eingeschaltet werden (Notvorstand).
    Gruß
    IC

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