Vorstandssitzung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 12 months von  jobaberner.
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    Welche Rechte hat der 2. Vorsitzende, wenn der 1. Vorsitzende -trotz Wissen- eine Vorstandssitzung für die Urlaubsabwesenheit des 2. Vorsitzenden einberuft – ohne dass eine zwingende Notwendigkeit für eine Sitzung besteht?
    Sind evtl. Beschlüsse anfechtbar?
    Ist eine schriftliche Info an alle Vorstandsmitglieder über die
    Urlaubsabwesenheit des 2. Vorsitzenden zweckmäßig?
    Danke

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    auch wenn der 1. Vorsitzende über Ihre Urlaubsplanung Bescheid weiß und auch, Ihrer Meinung nach, keine zwingende Notwendigkeit für eine Vorstandssitzung besteht, gibt es keine rechtliche Bestimmung, die die Einberufung einer Vorstandssitzung gerade in Ihrem Urlaub verbietet.
    Zur Bewahrung eines guten Vereinsklimas ist das Vorgehen des 1. Vorsitzenden nicht gerade förderlich. Die Ausfertigung eines Urlaubsregisters der einzelnen Vorstandsmitglieder wäre tatsächlich ein guter Weg ein harmonisches Miteinander im Vereinsleben zu gestalten.
    Gruß
    Inge C.

    Kein Profilbild vorhanden jobaberner

    Vielen Dank für die Info
    Gruß J. Berner

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