Vorstandswahl

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 months, 2 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Mandy

    Hallo.
    Wir haben am 24.06.2022 einen neuen Vorstand für unseren Kleingartenverein gewählt. Nun ist es dazu gekommen das der stellvertretende Vorsitzende vom Amt zurück getreten ist.
    Dann hat der Vorstand ohne die Mitglieder zu informieren einen neuen Vorstand gewählt.
    Jetzt ist ein Mitglied im Vorstand welches zur Wahl am 24.06.2022 nicht von den Mitglieder gewählt worden ist.
    Ich möchte gern wissen ob das rechtens ist.
    Mit freundlichem Gruß
    M. Häußer

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Der Vorstand kann sich nur selbst ergänzen, wenn dies ausdrücklich in der Satzung so vorgesehen ist. Dies auch nur bis zur nächstenb MV, da muss dieses Mitglied durch die MV bestätigt werden.
    Steht dies nicht in der Satzung, so kann ausschließlich die MV einen Nachfolger wählen. Ansonsten wäre dies ein eklatanter Verstoß gegen die Satzung! Dann sollten man dem vom Vorstand ernannten neuen Vorstandsmitglied mitteilen, dass er ggf. Schadensersatzpflichtig wird. Sowas übernimmt auch keine Versicherung und muss aus der Privatschatulle gezahlt werden.

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