Vorstandswahl

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ruhin

    unser Verein ist am 19.05.2011 gegründet, und ist am 15.03.2012 bei Amtgericht registriert. der Amtzeit für den Vorstand ist gemäß der Satzung zwei Jahre.
    Verein ist praktisch ab Registrierung bei Amtgericht Aktiv.
    Frage: wann soll die Vorstandswahl stattfinden?
    Erst nach zwei Jahre v0n der Begründung oder Zweijahre nach der Registrierung

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    In der Gründungsversammlung des Vereins haben Sie eine Satzung beschlossen und einen Vorstand gewählt. Anderenfalls wäre die Gründung nicht rechtskräftig. Da Ihre Satzung eine Amtszeit von zwei Jahren vorsieht, beginnt diese demzufolge ab der Vorstandswahl, also dem Tag der Gründung.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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