Vorstandswahl nach Neugründung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 4 months von  Surfer71.
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  • Kein Profilbild vorhanden Surfer71

    Hallo zusammen,

    wir sind ein kleiner, Ende Nov. 2020 gegründeter Drachenbootverein und hatten Coronabedingt bisher noch keine Mitgliederversammlung, auch weil weitere Mitglieder erst ab Sommer 2021 dazugekommen sind.

    Jetzt ist meine Frage, ob wir uns als gewählter Vorstand aus der Gründungsversammlung bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung …

    – nur bestätigen lassen müssen,
    – oder neu gewählt werden müssen,

    …damit alles seinen offiziell korrekten Weg geht!?

    Und ab wann gilt dann die Amtszeit? Ab der Wahl bei der Gründungsversammlung oder ab der Wahl bei der jetzigen Mitgliederversammlung?

    Freue mich auf Ihre Rückmeldung.

    Mit sportlichem Gruß
    Alex

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Was steht denn in der Satzung? Da sollte sowas festgelegt sein. Wenn da nichts steht, solltet ihr die Satzung ändern. Sonst gilt nur das BGB. Dann bleibt der Vorstand so lange im Amt, bis er entweder zurücktritt oder die Mitgliederversammlung ihn abberuft. Der Vorstand braucht dann nicht von sich aus tätig zu werden und Wahlen zu initiieren.

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    Kein Profilbild vorhanden Surfer71

    Die Amtszeit ansich ist auf 4 Jahre festgelegt.

    Mir geht es jetzt aktuell nur um das Prozedere bei der ersten Mitgliederversammlung. Muss da entsprechend etwas berücksichtigt werden damit alles seinen offiziell korrekten Weg geht?? Vielleicht gibt es da eine detaillierte Info zu? (s. meine Frage)

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Wenn ihr im November 2020 für 4 Jahre zum Vorstand gewählt wurdet, müsst ihr spätestens im November 2024 wieder Wahlen machen. Bis dahin seid ihr im Amt. Nur wenn die Mitglieder euch abberufen oder ihr zurücktretet, ändert sich daran etwas. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl bei der Gründungsversammlung und endet mit Ablauf der 4 Jahre. Sie kann vorzeitig enden, wenn das in der Satzung vorgesehen ist oder wenn die Mitglieder den Vorstand abberufen. In den meisten Fällen sollte in der Satzung festgelegt sein, dass ein Vorstandsamt z.B. auch endet, wenn der Amtsträger aus dem Verein ausscheidet. Aber das ist nicht gesetzlich festgelegt. Laut BGB können auch Personen im Vorstand sein, die nicht Vereinsmitglied sind.

    Kein Profilbild vorhanden Surfer71

    Alles klar, Danke!

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