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BIT.
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- 23. Mai 2017 um 11:54
BIT
Wir haben seit der MV letzte Woche einen neuen Vorstand. Der zurückgetretene 1. Vorsitzende weigert sich, uns die Vereinsunterlagen und die Kasse zu übergeben. Müssen wir zuerst zum Amtsgericht gehen und den geänderten Vorstand eintragen, oder muss er uns die Unterlagen sofort zur Verfügung stellen?
23. Mai 2017 um 12:58Tom
Er muss Ihnen die Unterlagen sofort übergeben. Es sind ja nicht seine, sondern die des Vereins! Allerdings muss dies auch in einem geordneten Rahmen erfolgen.
Nach BGB §27 Abs. 3 und §667 ist der Vorstand (hier 1. Vorsitzender) als Beauftragter verpflichtet dem Auftraggeber, hier der Verein, alles, was er zur Ausführung des Auftrags (Vorstandsamt) erhalten und was er aus der Tätigkeit als 1. Vorsitzender erlangt hat, herauszugeben.
Die ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorstand bzw. 1. Vorsitzender geschieht treuhänderisch im Auftrag des Vereins. Der Verein ist somit darauf angewiesen, dass er nach Ende der Amtszeit als 1. Vorsitzender alle Unterlagen (Dokumente, Verträge, Bankunterlagen etc.) erhält, damit die Vereinsgeschäfte durch den neuen Vorstand bzw. neuen 1. Vorsitzenden ordnungsgemäß weitergeführt werden können. Hierzu zählen selbstverständlich auch alle persönliche Aufzeichnungen, wenn diese für die Vereinsführung von Bedeutung sind. Entsteht dem Verein durch das Zurückhalten von wichtigen Unterlagen ein Schaden, so haften die ehemaligen Vorstandsmitglieder dafür persönlich.
Teilen Sie dis dem 1. Vorsitzenden unmissverständlich mit.
Sollte er sich dennoch weigern, diese Unterlagen herauszugeben, muss der Verein als Auftraggeber gegen seinen ehemaligen 1. Vorsitzenden klagen (Klage auf Herausgabe der Unterlagen und Gegenstände – § 667 BGB).23. Mai 2017 um 12:59Tom
23. Mai 2017 um 13:38BIT
Hallo Tom,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft uns schon mal ein Stück weiter.
Ein besonderes Problem besteht für uns jedoch darin, dass die Kassenprüfung 2016 noch nicht abgeschlossen ist. Die Kassenprüfer wollten ihre Unterschrift nicht leisten, da sie Unstimmigkeiten vermuten. Der alte Kassenwart war nicht mal anwesend bei der Prüfung. Eine erneute ausführliche Kassenprüfung wurde vom alten 1. Vorsitzenden abgelehnt.
Nun ist unser neuer Kassenwart extrem nervös und fordert die sofortige Übergabe aller Bankunterlagen und der Kasse. Er befürchtet, dass hier noch viel faul ist.
Ich hab ihm geraten, die von den Mitgliedern gewünschte externe Kassenprüfung 2016 abzuwarten, und erst dann das aktuelle Kassenbuch 2017 anzufordern. Ich denke, erst dann ist der alte Kassenwart aus der Verantwortung. Liege ich da richtig?
Dann liegt noch die Frage in der Luft, wie gehen wir mit aktuellen Zahlungen um? Ohne Unterlagen und Kasse? - AutorBeiträge
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