Vorsteuerabzug trotz Kleinunternehmerregelung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 years von  hbaumann.
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    Wir sind ein Mehrspartenverein und unterliegen nach § 19 UStG der Kleinunternehmerregelung. In unserer Abteilung planen wir in naher Zukunft einen Vereinsbulli anzuschaffen. Für uns stellt sich nun die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, trotz der Umsatzsteuerbefreiung, vom Finanzamt die Vorsteuer für den Kauf des Bullis erstattet zu bekommen.

    Tom Tom

    Nein. Keine Chance.
    Sofern Sie die Kleinunternehmer regel anwenden unterliegen Sie nicht der Umsatzsteuer. Da Sie keine Umsatzsteuer abführen, können Sie logischerweise auch keine Vorsteuer abziehen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

    hbaumann hbaumann

    Der Verein kann aber optieren. Das heißt, er führt trotz der Kleinunternehmerregel freiwillig Umsatzsteuer ab. Dann kann er auch Vorsteuer geltend machen. Daran ist er dann allerdings 5 Jahre gebunden und ob das sinnvoll ist, muss man sehr gut abschätzen. Außerdem beträfe das nicht nur die Abteilung, sondern den gesamten Verein.

    H. Baumann

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