Vostandswahl wiederholen ?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 10 months von  Klugscheisser.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Klugscheisser

    Mein Verein hat in 2012 eine Satzungsänderung durch die MGV beschlossen. Ein Mitglied hat hat beim AG eine Rüge gegen die Eintragung eingreicht. Jetzt nach rund 14 Monaten hat das AG dem Verein mitgeteilt, dass die Satzung nicht eingetragen wird und somit der Rüge des Mitglieds stattgegeben. Meine Frage: Ist die Vorstandswahl aus dem Jahr 2012 dennoch von Bestand ?

    Kein Profilbild vorhanden Klugscheisser

    Die Rüge betraf nicht die Zusammensetzung des neu zu wählenden Vorstands. Gerügt wurde, dass im der Einladung zur MGV
    a) lediglich der Punkt “ Satzungsänderung „“ aufgeführt war und somit die Mitglieder nicht entscheiden konnten ob die Änderung für sie wichtig sei und
    b) wurde der Zeitpunkt der MGV kurzfristig in die Ferien verlegt.

    In der jetzt nachzuholenden MGV (siehe Presse Schwarzwälder Bote) soll der Vorstand nochmals gewählt werden und außerdem eine Satzung verabschiedet werden die mit der Fassung aus 2012 nichts mehr zu tun hat „

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.