VR Eintrag

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden HFranz9466

    Hallo,
    ich war in unserem Verein seit 3 Jahren Schriftführerin und als letztes Jahr unser 2 Vorstand sein Amt hingeschmissen hat, wurde ich auch noch 2 komm. Vorstand. Aufgrund mehrerer unschöner Vorkommnisse habe ich mich im Februar entschlossen, meine beiden Ämter mit sofortiger Wirkung niederzulegen, mit Bitte, mich aus dem VR zu löschen. Nun habe ich beim Amtsgericht nachgefragt, ob den eine Löschung erfolgt wäre und habe erfahren, das seit 2010 keinerlei Änderungen an den Eintragungen vorgenommen wurden. Es stehen noch Mitglieder im VR, welche garnicht mehr im Verein sind. Als ich das Amt des Schriftführers und des 2. Komm. Vorstandes übernommen haben, habe ich die Änderungen für das Amtsgericht ausgefüllt und dem 1. Vorstand übergeben, der den Rest erledigen wollte. Leider habe ich mich danach nicht mehr darum gekümmert. Als ich das Amt des Schriftführers abgegeben habe, habe ich auch alle Unterlagen an den 1. Vorstand übergeben. Da ich nun eigentlich nie irgendwo als Vorstandsmitglied beim VR registriert wurde, kann man mich auf irgendeine Weise für irgendetwas belangen? Ich habe in dieser Zeit keinerlei rechtskräftige Geschäfte geführt. Aller Schriftverkehr wurde mit dem 1.Vorstand unterzeichnet.
    Würde mich sehr interessieren.
    PS. mittlerweile gibt es einen 2. komm. 2 Vorstand. Ist dies rechtens?
    Besten Dank im Voraus.

    hbaumann hbaumann

    Kommissarisch kann jemand nur ein Vorstandsamt übernehmen, wenn es dazu eine klare Satzungsregelung gibt.

    Sie sollten dem Amtsgericht schriftlich den aktuellen Sachstand mitteilen. Normalerweise wird der Vorstand dann aufgefordert, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden HFranz9466

    Aber rechtlich gelangt, kann ich derzeit nicht werden, oder?

    hbaumann hbaumann

    So, wie Sie es geschildert haben, denke ich, nicht! Festlegen möchte ich mich da nicht. Immerhin sind Sie noch im Vereinsregister eingetragen.

    H. Baumann

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