Wahl

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 6 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Anne158

    Ich habe folgende Frage:
    Bei der diesjährigen JHV nahm unser alter Schießsportleiter die Wahl noch einmal an (gewählt wird für 2 Jahre) unter der Bedingung, dass sich jemand Neues findet.
    Jetzt hat sich jemand gefunden, der den Posten übernehmen würde.
    Die nächste JHV findet im Januar statt. Neuwahlen für den gesamten Vorstand finden erst 2021 statt.
    Muss jetzt der alte Schießsportleiter zurück treten?
    Kann der neue Schießsportleiter kommissarisch eingesetzt werden oder muss er für ein Jahr gewählt werden.

    Für eine Antwort wäre ich mich freuen.

    Tom Tom

    Der Alte Schießsportlehrer muss zunächst zur nächsten JHV zurücktreten, schließlich ist er für 2 Jahre gewählt! Evtl. Kündigungsfristen beachten. Dann kann der Neue auf der JHV gewählt werden.
    Einige Satzungen, bitte prüfen, erlauben den Vorstand sich bei einzelnen Rücktritten bis zur nächsten JHV oder M;V selbst zu ergänzen. Das muss aber klar aus der Satzung hervorgehen!. Dann könnte der Alte Schießsportlehrer früher zurücktreten und der Neue vom Restvorstand kommissarisch eingesetzt werden.

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