Wahl bei Abwesenheit

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  Karin.
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  • Kein Profilbild vorhanden Karin

    Wir haben heute die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erhalten mit dem Punkt : `Wahl 2. Kassenprüfer und Stellvertreter`. Hintergrund ist das diese zwei Ausgetreten und Verstorben sind. Laut Satzung müssen 2 Kassenprüfer und ein Stellvertreter da sein. Da ein Mitglied sich für diesen Posten aufstellen lassen wollte aber zum Zeitpunkt der Wahl im Krankenhaus ist, nun meine Frage: Kann dieses Mitglied auch in Abwesenheit gewählt werden?

    hbaumann hbaumann

    Vorstandsmitglieder und natürlich auch Kassenprüfen können auch in Abwesenheit gewählt werden. Sie müssen nur vorher ihr schriftliche Bereitschaft zur Kandidatur abgegeben haben und auch die Annahme der Wahl erklären, falls sie gewählt werden sollten. Diese Erklärung wird dann dem Wahlprotokoll beigefügt.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank für die Antwort H.Baumann damit haben Sie mir sehr geholfen.

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