Wahlleitung und Datenschutz

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 9 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo

    Wir sind ein Landesverband eines gemeinnützigen Vereins und wir überarbeiten gerade unsere Satzung und Wahlordnung. Die erarbeitete Satzung und Wahlordnung soll bei der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

    In der neuen Wahlordnung soll ein Wahlleiter die Wahl durchführen. Er muss nicht zwingend Vereinsmitglied sein und darf kein Vorstandskandidat sein. Der Wahlleiter wird von der Mitgliederversammlung gewählt, bei der auch die Wahl durchgeführt wird. Zu seinen Aufgaben gehört auch, die Wahlberechtigung der Wählenden festzustellen. Dazu braucht er natürlich eine Liste der wahlberechtigten Mitglieder. Ich bin der Auffassung, dass er eine Datenschutzerklärung abgeben bzw. unterzeichnen sollte, bevor er die Liste bekommt. Aber ich bin mir nicht im Klaren darüber, was da genau drin stehen muss und sollte. Google findet zu diesem Thema nichts wirklich brauchbares. Offensichtlich macht das (bisher) kein Verein. Entsprechend gibt es eine Vorlagen.

    Dass der Wahlleiter die Liste zusammen mit dem Stimmzetteln nach der Wahl in einem verschlossenen Umschlag abgeben muss, ist schon geregelt.

    Vielen Dank, Friedel

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Der Wahlleiter braucht nicht unbedingt eine Liste mit den Namen der Stimmberechtigten. Es reicht aus, wenn ihm die Einlasskontrolle die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten sagt. Diese wird dann auch ins Protokoll aufgenommen.

    H. Baumann

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Es gibt keine Einlasskontrolle. Und wenn es eine gäbe, würde das nichts nützen. Der Wahlleiter muss ja feststellen können, ob derjenige, der einen Wahlzettel in die Urne werfen will, stimmberechtigt ist. Die Anzahl der Stimmberechtigten nützt ihm nichts.

    Meist kommen von den etwa 500 Verbandsmitgliedern etwa 15 bis 30 zur Mitgliederversammlung. Das ganze ist also recht überschaubar. Meist sind dann einige Leute dabei, die dem aktiven Kern nicht persönlich bekannt sind. Und auch bei den bekannten Gesichtern könnte ja jemand ausgetreten sein oder seinen Beitrag nicht bezahlt haben. (Wer mehr als 3 Monate im Rückstand ist, verliert laut Satzung sein Stimmrecht bis zur Zahlung.) Die Versammlungen sind öffentlich. Es können also auch Nicht-Mitglieder teilnehmen. die sind aber natürlich nicht stimmberechtigt.

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