Wahlreihenfolge der Vorstandsmitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 4 months von  hbaumann.
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    Gibt es eine gesetzliche Regelung, die die Reihenfolge der Wahl der Vorstandsmitglieder festlegt? Daß z.B. der BGB-Vorstand vor dem erweiterten Vorstand gewählt werden muß?

    hbaumann hbaumann

    Die Reiehnfolge der Vorstandswahl richtet sich danach, wie es bisher schon immer im Verein gehandhabt wurde oder danach, wie der Wahlleiter das festlegt oder der Mitgliederversammlung vorschlägt. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es dafür nicht.

    Sofern die Satzung keine Reihenfolge festlegt, beginnt man üblicherweise mit dem Vorsitzenden, fährt fort mit dem Stellvertreter usw. – also in der Reihenfolge, wie sie in der Satzung aufgeführt sind. Man darf aber auch davon abweichen. Der Wahlleiter kann darüber sogar zuerst abstimmen lassen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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