Was gilt als Zuwendungen?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 months von  lubuns.
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden lubuns

    Zuerstmal: Sorry, falls es die Frage schon gibt, aber ich sehe hier für das Forum keine gesonderte Suchfunktion und mir werden 228 Seiten angezeigt, die will ich nicht alle durchgehen.

    Ich bin Neuschatzmeister in einem kleinen Verein und im Moment frage ich mich, was genau alles als Zuwendung gilt.
    Am besten erst mal kurz einen Auszug aus der aktuellen Satzung:
    „Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Unkosten die einem Mitglied für Unternehmungen im Rahmen der Vereinsinteressen entstehen, können auf Beschluss des Vorstandes erstattet werden, sofern dieser die Person mit der Unternehmung beauftragt hat. Es dürfen keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“

    Erstmal eine Grundsatzfrage: Die Formulierung „Die Mitglieder bzw. der Vorstand erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.“ habe ich so in fast allen Satzungen, oder Vorlagen gesehen, die ich mir angesehen habe. Ist das eine zwingende Voraussetzung für einen gemeinnützigen eingetragenen Verein, oder könnte ein Verein dies theoretisch auch aus der Satzung streichen?

    Nun aber wieder zum eigentlichen Thema: Wann ist etwas denn als Zuwendung (und damit unzulässig) zu betrachten?
    Rein intuitiv würde ich hier sagen, dass alle Fälle zu betrachten sind, in denen ein Mitglied einen finanziellen Vorteil dadurch hat, dass es eben Mitglied ist, aber kann es das sein?

    Hier mal einige Beispiele:
    Der Verein macht regelmäßig Veranstaltungen. Während dieser Veranstaltungen findet auch ein Getränkeverkauf statt. Vereinsmitglieder zahlen für die Getränke einen deutlich niedrigeren Preis (nahe am Einkaufspreis) als vereinsfremde Besucher. (Auch außerhalb von Veranstaltungen zahlen die Mitglieder diesen niedrigen Preis für Getränke)
    Ist das überhaupt zulässig oder gilt dies schon als Zuwendung?

    Desweiteren zahlen reguläre Besucher Eintritt zu den Veranstaltungen, Mitglieder des Vereins sind davon jedoch befreit.

    Etwas zur Jahreszeit: Zu Weihnachten richtet der Verein für seine Mitglieder eine Weihnachtsfeier aus und lässt sich von einem Caterer Essen liefern.

    In all diesen Beispielen hat jemand der Mitglied ist einem Nicht-Mitglied gegenüber finanzielle Vorteile. Sind dies entsprechend (verbotene) Zuwendungen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Die Formulierung „Mitglieder erhalten keine Zuwendungen……“ ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Gemeinnützigkeit. Auf diese Formulierung wird jedes Finanzamt bestehen. Ohne diese Formulierung keine Gemeinnützigkeit. Als Mitglied unterstützt man die Ziele und den Zweck des Vereins und soll keinen finanziellen Vorteil durch die Mitgliedschaft erhalten. So der Tenor.

    Aber keine Vorgaben ohne Ausnahmen. Zu Geburtstagen oder sonstigen besonderen Anlässen kann dem Mitglied ein Präsent gewährt werden. Jedoch kein Geld oder Gutschein. (Eintrittskarte ja). Dabei ist zu beachten, dass dies max. 60€/Jahr sein dürfen. ALLERDINGS zählt in diesen Betrag auch hinein, wenn der Verein eine Weihnachtsfeier ausrichtet und Vereinsmitglieder hierzu nichts oder nur anteilig zahlen müssen, bei Veranstaltungen niedrigere oder keine Getränke oder keine Eintrittspreise zahlen.

    Zuwendungen wären auch eine Ehrenamtspauschale. Jedoch auch hier gilt. Steht in der Satzung, dass diese gewährt werden kann, geht das ok, sofern auch die Mitgliederversammlung über die Gewährung abgestimmt hat. Dies kann jedes Jahr erfolgen oder für einen bestimmten Zeitraum beschlossen werden. Zahlung einer Ehrenamtspauschale ohne Satzungsgrundlage und Beschluss der MV führt unweigerlich zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Das Thema Zuwendungen, Gemeinnützigkeit etc. ist im übrigen nachzulesen in der Abgabenordnung (AO) §55
    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html

    Kein Profilbild vorhanden lubuns

    Danke erstmal für die rasche Antwort.
    Erstaunlich, dass meine intuitive Auffassung so nah an der Realität liegt. Ich schätze aber mal ich werde da noch ’ne ganze Menge Stoff lesen und lernen müssen.

    Dazu habe ich nun weitere Fragen: Gelten die 60€ pro Jahr als Durchschnittswert über alle Mitglieder, oder ist hier wirklich für jedes Mitglied einzeln zu protokollieren, wie viel Rabatte durch Freikarten, vergünstigte Getränke und Teilnahmen an Weihnachtsfeiern (o.ä.) es erhalten hat?
    Mich wundert es schon, dass dies in der Vergangenheit offenbar nie zu Problemen geführt hat. Die günstigere Abgabe der Getränke an Mitglieder wird meines Wissens schon seit Jahrzehnten so praktiziert. Andererseits wird gar nicht im Detail protokolliert wie viele Getränke und zu welchem Preis diese verkauft werden, sondern am Ende der Veranstaltung wird lediglich der eingenommene Gesamtbetrag verrechnet. Daraus geht dann ja nicht mehr hervor, wie viel für jedes einzelne Getränk gezahlt wurde. Es kommt z.B. durchaus auch vor, dass reguläre Gäste mehr zahlen mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Zusatzbetrag um eine Spende o.ä. handelt.

    Könnt ihr irgendwelche Bücher für Einsteiger in diesem Thema empfehlen?

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.