Zuerstmal: Sorry, falls es die Frage schon gibt, aber ich sehe hier für das Forum keine gesonderte Suchfunktion und mir werden 228 Seiten angezeigt, die will ich nicht alle durchgehen.
Ich bin Neuschatzmeister in einem kleinen Verein und im Moment frage ich mich, was genau alles als Zuwendung gilt.
Am besten erst mal kurz einen Auszug aus der aktuellen Satzung:
„Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Unkosten die einem Mitglied für Unternehmungen im Rahmen der Vereinsinteressen entstehen, können auf Beschluss des Vorstandes erstattet werden, sofern dieser die Person mit der Unternehmung beauftragt hat. Es dürfen keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“
Erstmal eine Grundsatzfrage: Die Formulierung „Die Mitglieder bzw. der Vorstand erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.“ habe ich so in fast allen Satzungen, oder Vorlagen gesehen, die ich mir angesehen habe. Ist das eine zwingende Voraussetzung für einen gemeinnützigen eingetragenen Verein, oder könnte ein Verein dies theoretisch auch aus der Satzung streichen?
Nun aber wieder zum eigentlichen Thema: Wann ist etwas denn als Zuwendung (und damit unzulässig) zu betrachten?
Rein intuitiv würde ich hier sagen, dass alle Fälle zu betrachten sind, in denen ein Mitglied einen finanziellen Vorteil dadurch hat, dass es eben Mitglied ist, aber kann es das sein?
Hier mal einige Beispiele:
Der Verein macht regelmäßig Veranstaltungen. Während dieser Veranstaltungen findet auch ein Getränkeverkauf statt. Vereinsmitglieder zahlen für die Getränke einen deutlich niedrigeren Preis (nahe am Einkaufspreis) als vereinsfremde Besucher. (Auch außerhalb von Veranstaltungen zahlen die Mitglieder diesen niedrigen Preis für Getränke)
Ist das überhaupt zulässig oder gilt dies schon als Zuwendung?
Desweiteren zahlen reguläre Besucher Eintritt zu den Veranstaltungen, Mitglieder des Vereins sind davon jedoch befreit.
Etwas zur Jahreszeit: Zu Weihnachten richtet der Verein für seine Mitglieder eine Weihnachtsfeier aus und lässt sich von einem Caterer Essen liefern.
In all diesen Beispielen hat jemand der Mitglied ist einem Nicht-Mitglied gegenüber finanzielle Vorteile. Sind dies entsprechend (verbotene) Zuwendungen?