Was muss ich ausser einer Kaasenprüfung beachten?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingelore

    Ich habe meine Rücktritt als Kassierer zur nächsten HV (März2015) angekündigt und dem Vorstand somit Zeit gegeben sich nach einem geeigneten Nachfolger umzusehen.
    Nun aber werde ich nicht mehr zu den Vorstandssitzungen eingeladen und denke dehalb an einen sofortigen Rücktritt.
    Da die Beiträge durch Lastschriftverfahren eingezogen werden bin ich im Besitz von sehr sensiblen Mitgliederdaten und möchte mich deshalb rechtlich absichern wie die Übergabe zu erfolgen hat.

    hbaumann hbaumann

    Dass Sie nicht mehr zu Vorstandssitzungen eingeladen werden, ist ein klarer Verstoß gegen das Vereinsrecht. Sollte dem Verein dadurch eine Schaden entstehen (z.B. weil Sie bestimmte Termine dadurch nicht mehr wahrnehmen können), haften dafür die anderen Vorstandsmitglieder persönlich. So lange Sie noch im Amt sind, haben Sie auch alle Rechte und Pflichten eines Vorstandsmitgliedes. In diesem Fall, sollten sie tatsächlich darüber nachdenken, alles sofort hinzuwerfen.
    Nach einem Rücktritt sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
    1. Fertigen Sie einen Kassen- sowie einen Inventurbericht an (bis zum Tag Ihres Rücktritts)
    2. Organisieren Sie eine Kassenprüfung
    3. Fertigen Sie eine Liste aller Unterlagen, die in Ihrem Besitz sind, an
    4. Erstellen Sie eine Liste mit den demnächst anfallenden Arbeiten, die keinen Aufschub zulassen
    5. Übergeben Sie alle Unterlagen an den Restvorstand
    6. Lassen Sie sich das quittieren
    7. Bereiten Sie sich darauf vor, dass man Ihren Rücktritt auf der nächsten Mitgliederversammlung evtl. falsch darstellt

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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