Dass Sie nicht mehr zu Vorstandssitzungen eingeladen werden, ist ein klarer Verstoß gegen das Vereinsrecht. Sollte dem Verein dadurch eine Schaden entstehen (z.B. weil Sie bestimmte Termine dadurch nicht mehr wahrnehmen können), haften dafür die anderen Vorstandsmitglieder persönlich. So lange Sie noch im Amt sind, haben Sie auch alle Rechte und Pflichten eines Vorstandsmitgliedes. In diesem Fall, sollten sie tatsächlich darüber nachdenken, alles sofort hinzuwerfen.
Nach einem Rücktritt sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
1. Fertigen Sie einen Kassen- sowie einen Inventurbericht an (bis zum Tag Ihres Rücktritts)
2. Organisieren Sie eine Kassenprüfung
3. Fertigen Sie eine Liste aller Unterlagen, die in Ihrem Besitz sind, an
4. Erstellen Sie eine Liste mit den demnächst anfallenden Arbeiten, die keinen Aufschub zulassen
5. Übergeben Sie alle Unterlagen an den Restvorstand
6. Lassen Sie sich das quittieren
7. Bereiten Sie sich darauf vor, dass man Ihren Rücktritt auf der nächsten Mitgliederversammlung evtl. falsch darstellt
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de