Was tun, wenn der schriftliche Rücktritt fehlt?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 3 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden kassenwartssv

    Unser 1. Vorsitzender ist mündlich zurückgetreten und hat auch umgehend alle Unterlagen etc. an den restlichen Vorstand ausgehändigt. Allerdings hat er uns seine Entscheidung bis jetzt noch nicht schriftlich gegeben, was aber nach Aussage unserer Schriftführerin unbedingt nötig ist. Was tun, wenn er selbst überall kund tut, dass er sein Amt niedergelegt hat, den schriftlichen Rücktritt aber weiterhin schuldig bleibt?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    wenn die Satzung Ihres Vereins nichts anderes hergibt, hat der erste Vorsitzende mit der mündlichen Unterrichtung seiner Vorstandskollegen und der Aushändigung der Vereinsunterlagen seine Pflichten beim Rücktritt erfüllt.
    Ihre Schriftführerin wäre nur dann im Recht, wenn sie sich bei ihrer Argumentation auf einen Passus in Ihrer Satzung bezieht.
    Gruß
    Mouche

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