unser Schulförderverein hat keine Internetseite.
Diese möchten wir gerne aufbauen.
Ich bin Beisitzerin und mein Schwager hat sich bereits erklärt die Webseite gegen geringen Betrag von 200,00 Euro einzurichten.
Ich möchte zweckgebunden diesen Betrag spenden, damit dann eine Rechnung oder Honorarbetrag beim Fertigstellen der Webseite an meinen Schwager bezahlt werden kann.
Ist sowas möglich?
Wie soll man sowas in der Buchführung und fürs Finanzamt eintragen?
Ist das gemeinnützig? Ich glaube nicht, aber heutzutage finde ich die Internetpräsenz wichtig, um die Mitglieder auf dem schnellen Weg über Aktuelles zu informieren.
Danke für die Antwort