Weisungsbefugnis Vorsitzender – Kassierer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 7 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Erna Schabulski

    Unser Vereinsvorsitzender will pauschal 90 % seiner Telefonkosten vom Verein (gemeinnützig) erstattet bekommen.
    Ich bin kommissarischer Kassier.
    Meine Vorgängerin sagte, es gäbe einen Beschluss, dass 50 % abgerechnet werden können.
    Ich habe diesen Beschluss nicht gesehen und der Vorsitzende (seit 6 Jahren im Amt) sagt, er kenne diesen Beschluss nicht. Ich habe keinen
    Einblick in die Vorstandsprotokolle vor 2020.

    Da er die letzten Jahre nichts abgerechnet hat, kommt das Thema neu auf mich zu.

    Wie soll ich mich am besten verhalten? Ist er mir gegenüber weisungsbefugt?

    Danke für die Unterstützung.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ja und Nein. Er hat dir die Protokolle vor 2020 zu geben. Ich würde denjenigen fragen, wann dieser Beschluss erfolgte. Ich würde ihm die Pistole auf die Brust legen und sagen ohne dass du diesen Vorstandsbeschluss gesehen hast, gibt es kein Geld.
    Habt ihr eine Gebührenordnung? Kommt er ans Konto ran? Wenn ja, ist er alleinberechtigt?
    Ansonsten neu im Vorstand beschließen und bei der nächsten Jahresversammlung von den Mitglieder absegnen lassen.

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