Welche Handhabe gegen Vorstand, Informationen offen zu legen?

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    Wir sind ein musikalischer Verein, dessen bisheriger Leiter vor der Sommerpause sein Amt niedergelegt hat. Der Vorstand spricht von einem ganz überraschenden Vorgang.

    Daraufhin hat der Vorstand einen anderen musikalischen Leiter eingestellt, der qualitätsmäßig aber weit unter dem bisherigen Niveau rangiert (er spricht beispielsweise nicht einmal fließend deutsch, studiert noch und ist schlichtweg auch nicht in der Lage, uns die Stücke beizubringen, so dass wir seit Wochen aufgefordert werden, die Stücke zuhause mittels eingestellter Dateien zu lernen oder zumindest für die Proben vorzubereiten.

    Ich habe den vorherigen Leiter gefragt, warum er so plötzlich sein Amt aufgegeben hat und erfahren, dass er im April ein mehrseitiges Schreiben von mehreren Personen aus dem erweiterten Vorstand bekommen habe, was er nach mehr als siebenjähriger Leitung zu ändern habe. Daraufhin soll es ein langes Gespräch gegeben haben, in dem unser Leiter geäußert habe, dass er mit diesen Vorgaben nicht arbeiten könne und für sich auch keine Zukunft in unserem Verein sähe. Da Mitglieder des Vorstands auch das private Angebot dieses Leiters an Musikunterricht genutzt hatten, was sie dann eingestellt haben, stand die wirtschaftliche Selbständigkeit dieses Musikers – darauf hatte er den Vorstand hingewiesen – auf dem Spiel, und er hat sich beruflich komplett verändern müssen.

    Rückblickend stelle ich fest, dass die Zusammenarbeit seit dem Frühjahr zwischen musikalischer Leitung und Vorstand nicht mehr gegeben war. Es entsteht auch ein Gefühl, dass absichtlich seine Proben gestört und z.B. Anweisungen nicht befolgt wurden und ähnliches. Der Vorstand hat mehrfach kund getan, dass ja die „ganz unerwartete Kündigung“ zu dem überaus ungünstigen Zeitpunkt vor der Urlaubszeit dazu geführt habe, dass man nur den einen Bewerber hatte, der dann eingestellt wurde (vorher war noch die Rede davon, dass die Mitglieder sich verschiedene Bewerber anschauen sollten, um mitzuentscheiden).

    Ganz schlimm ist die üble Nachrede: Es ist von Wutausbrüchen, die es gegeben haben soll, die Rede. Es soll wohl der Eindruck vermittelt werden, dass wir einen ganz üblen Leiter hatten, und alle froh sein dürfen, dass er weg ist.
    Ein am-Kragen-packen eines freundschaftlich verbundenen Mitglieds mit dem Appell „wach zu werden“ (sich um die Gesundheit zu kümmern) wird als übergriffig kommuniziert und der Empfänger dieser Botschaft meint nun, dass besagter Leiter auch gegenüber Frauen handgreiflich hätte werden können. Das erfüllt für mich schon die strafbare Handlung von Verleumndung.

    Kann ich den Vorstand zwingen, dieses Schreiben herauszugeben, das zur Kündigung geführt hat, damit die Mitglieder zumindest auch die Wahrheit erfahren bzw. sich ein eigenes Bild machen können?

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