Welche Sanktionen hat ein Verein gegenüber Mitgliedern?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 3 months von  juamkra.
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  • Kein Profilbild vorhanden juamkra

    Der abgewählte Vereinsvorsitzende behält wichtige Dokumente, Kontoauszüge, Rechnungen und ähnliches im Privatbesitz und stellt diese nach mehrmaligen Aufforderungen nicht dem Verein zur Verfügung. Können gegenüber dem ehmaligen Vorsitzenden Sanktion in Bezug auf die Herausgabe der Dokumente angedroht und durchgesetzt werden?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    Bedingt dadurch, dass ehrenamtliche Tätigkeit oft von zu Hause aus gelenkt wird, befinden sich auch viele Vereinsunterlagen in häuslicher Obhut des Amtsinhabers. Und es ist für den Verein nicht schön, wenn ein Vorstandsmitglied, wie bei Ihnen, abgewählt wird und sich noch Vereinsunterlagen im privaten Besitz dieser Person befinden.
    Auf Grundlage des § 667 BGB (Herausgabepflicht des Beauftragten) hat die entsprechende Person, die das Amt beendete bzw.im Todesfall, der entsprechende Nachlassberechtigte des Verstorbenen, diese Vereinsunterlagen an den Verein herauszugeben.
    Sollte es dabei, wie bei Ihnen, Schwierigkeiten geben, empfiehlt es sich unter einer Terminsetzung zur Herausgabe aufzufordern. Helfen alle guten und bösen Worte nichts, bleibt dem Verein nur der Weg der gerichtlichen Klärung.
    Keine schöne Sache, aber anders geht es nicht.
    Gruß
    Mops

    Kein Profilbild vorhanden juamkra

    Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung
    juamkra

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