Welche Voraussetzungen müssen für einen Eigenbeleg erfüllt sein?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  hbaumann.
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    Ein Mitglied hat sich einen Anhänger geliehen und musste dafür € 30 zahlen. Es wurde versucht, diesen Betrag über einen Eigenbeleg glaubhaft zu machen. Muss der Rechnungsführer diesen Beleg akzeptieren und den Betrag erstatten?

    hbaumann hbaumann

    Derjenige, der den Anhänger verliehen hat, kann doch eine Rechnung – wenigstens eine Quittung – für die 30 Euro ausstellen. Dann ist ein Eigenbeleg überflüssig.
    Ansonsten muss dieser zuerst vom Schatzmeister des Vereins sachlich richtig gezeichnet werden, bevor er bezahlt werden kann.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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