Welchen Sinn hat eine Geschäftsordnung?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 3 months von  Kirschbaum.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Kirschbaum

    Hallo,

    in unserer Satzung wird auf die Geschäftsordnung verwiesen. In dieser sind z.B. Stellenbeschreibungen für die Vorstände und das hauptamtliche Personal festgelegt. Was aber z.B. fehlt ist die Rolle des Kassiers. Muß er von der MV gewählt werden, oder kann er vom Vorstand ernannt werden? Kann man das nicht auch in der Satzung festschreiben, oder hat man einen Vorteil, wenn man solche Dinge in eine Geschäftsordnung ausgliedert? Muß man eine geänderte Geschäftsordnung als Bestandteil der Satzung auch im Vereinsregister eintragen lassen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Herr Kirschbaum,
    Bestimmte Bereichedes Vereinslebens werden in Vereinsordnungen geregelt und ganz bewußt nicht in Vereinssatzungen. Der Grund hierfür ist folgender: Änderungen in der Vereinsordnung lassen sich schneller und kostensparender ändern als eine Satzungsänderung. Man kann es auch so ausdrücken: die lediglich vereinsintern geltenden Vereinsordnungen werden dazu genutzt, die allgemein gehaltenen Satzungsregelungen mit Leben zu erfüllen (bei Ihnen zum Beispiel Stellenbeschreibungen der Vorstände).
    Unverzichtbar ist jedoch eine Ermächtigungsgrundlage in der Satzung.
    z.B. stellen Sie in der Satzung klar, dass Vereinssatzungen zulässig sind.
    Führen Sie einzelne Regelungsbereiche auf. Geben Sie an, welches Vereinsorgan für den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Vereinsordnung zuständig ist.
    Zu Ihrer weiteren Frage Vereinsordnungen sind kein Bestandteil der Vereinssatzung. Sie werden daher auch nicht ins Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsordnungen sind gegenüber der Satzung nachrangig, haben jedoch für die Mitglieder die gleiche Bindungswirkung wie die Satzung.
    Die Rolle des Kassierers muss in der Satzung geregelt werden. Denn die Definition, wer den Vorstand bildet ist Bestandteil der Satzung.
    i.cziudaj

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden Kirschbaum

    Vielen Dank für die Infos.
    Konkret heißt das, wenn die Satzung nicht regelt, ob der Kassier gewählt werden muss, kann er auch vom Vorstand ernannt werden, oder?
    Muß die Geschäftsordnung trotzdem von der MV bestätigt werden, oder kann das auch der Vorstand machen?

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.