Hallo,
Ihre Frage ist schnell beantwortet.Es ist hinlänglich bekannt, dass auch in Vereinen eine sachgerechte Erfassung und sinnvolle Auswertung der zu buchenden Geschäftsvorfälle erfolgen soll. Das erfordert eine Vielzahl von Konten. Kontenrahmen dienen dazu, diese Konten systematisch und bezogen auf die spätere Auswertung (z.B. EÜR) zu ordnen.
Für Sie ist wichtig: es gibt keine steuerrechtlichliche Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Kontenrahmen; vorgeschrieben ist lediglich die Aufzeichnungen geordnet vorzunehmen und Einnahmen und Ausgaben getrennt aufzuzeichnen. Dabei muss natürlich die Kontierung die Gliederungsvorgaben des neuen EÜR-Vordrucks bzw. die gesetzliche Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und Bilanz berücksichtigen.
Gruß
I.C.