Hallo und herzlich willkommen auf Vereinswelt.de
Grundsätzlich haben Mitglieder nur das Recht auf Einsichtnahme in die Mitgliederliste, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Mitglieder, die aus dem Verein ausscheiden, sind aus der Mitgliederliste zu streichen.
Aus diesem Grund empfehle ich folgende Vorgehensweise:
Die Mitgliederversammlung beschließt, dass allen Vereinsmitgliedern eine Mitgliederliste zur Verfügung steht. Eingetragen in diese öffentliche Liste wird nur, wer zustimmt.
Diese Liste kann dann an die Mitglieder ausgegeben werden.
Bei Neumitgliedern sollte gleich im Aufnahmeformular darauf hingewiesen werden:
• Ja, ich möchte in die den Vereinsmitgliedern zugänglich Mitgliederliste aufgenommen werden
• Nein, ich möchte nicht in die den Vereinsmitgliedern zugängliche Mitgliederliste aufgenommen werden
Beste Grüße
Günter Stein