Wer darf Mitgliederversammlungen einberufen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  Obelix.
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    Von unserm 1. Schriftführer und erster Kassierer, wurde eine Aktivenversammlung einberufen!
    Aus meiner Sicht, kann das nur der Vorstand.
    Die Satzung redet nur von Mitgliedern.
    Kann man dann trennen zwichen aktiven und nicht aktiven?
    Ich als 1. Vorsitzender, habe diese Sitzung als Satzungsverstoss gewertet.
    richtig oder falsch?

    Kein Profilbild vorhanden Obelix

    Kann man denn Aktive und passive Mitglieder trennen, wenn in der Satzung von ,, Mitgliedern“ die Rede ist?
    Es wurden AKTIVE Mitglieder zu einer Sitzung einberufen.
    Jedoch sind diese in der Satzung nicht getrennt aufgeführt.
    Also sind doch passive und aktive gleichzustellen und nicht trennbar und somit auch nicht von irgendjemand einberufbar, sondern nur vom Vorstand!?

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