Wer zahlt Bussgeld?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Für eine Fahrt zur frz. Partnergemeinde hat der Partnerschaftsverein (gemeinnützig) einen Kleinbus angemietet. Einer der Fahrer hat sich in Frankreich ein Bussgeld eingehalndelt (zu schnell gefahren) – darf der Verein dieses Bussgeld übernehmen?

    hbaumann hbaumann

    Wenn der Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht, ist das sein persönliches Fehlverhalten und ist nicht im Auftrag des Vereins passiert. Die Übernahme des Bußgeldes käme daher einer unzulässigen Zuwendung an Mitglieder gleich und könnte dem Verein die Gemeinnützigkeit kosten.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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