Wertung der Stimmen bei Wahlen / Abstimmung

  • Dieses Thema hat 7 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 9 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Leonberger

    Bei der letzten Vorstandswahl gab es 3 Kandidaten für den Posten des Schriftführers.
    Abgegebene Stimmen: 176
    Ungültige Stimmen: 5
    Kandidat A erhielt: 88
    Kandidat B erhielt: 52
    Kandidat C erhielt: 31

    Nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Protokoll der Mitgliederversammlung bewertete nun ein Mitglied, dass die Wahl nicht korrekt verlaufen sei, da eine Stichwahl hätte durchgeführt werden müssen. Das Mitglied argumentiert , dass Kandidat A ( nur 88 von 176 abgegebenen Stimmen = 50%) erhalten hat. Ich bin allerdings der Meinung, dass Kandidat A ( 88 von 171 gültigen abgegebenen Stimmen = über 50 % ) erhalten hat.

    Unsere Satzung:

    Bei Wahlen: „Amtsträger des Vereins werden nach folgenden Vorschriften dieses Abschnittes gewählt, soweit sich aus der Satzung nichts anderes ergibt. Amtsträger müssen Mitglied des Vereins sein. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so ist zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl durchzuführen.“

    Bei Abstimmungen: „Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen GÜLTIGEN Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der entsprechende Antrag als abgelehnt.

    Unsere Satzung unterscheidet hier klar zwischen Abstimmungen und Wahlen, oder?

    Wie seht Ihr das Problem?

    Wie würdet Ihr entscheiden, was zu tun ist?

    Vielen Dank für Eure Meinung!!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    176 Mitglieder haben abgestimmt, egal wie sie abgestimmt haben ob ja, nein oder Enthaltung. Das bedeutet, hier hätte tatsächlich eine Stichwahl durchgeführt werden müssen.

    Unsere Satzung unterscheidet hier klar zwischen Abstimmungen und Wahlen, oder? ja, dies würde ich ändern

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Definition einfache Mehrheit: Eine einfache Mehrheit hat, wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als alle anderen in ihrer Gesamtheit.
    D.h. A hätte mehr Stimmen haben müssen als B und C zusammen.
    B u. C haben 83 Stimmen
    A hat 88 Stimmen.
    Enthaltungen werden nicht berücksichtigt!
    Somit hat A eindeutig die Wahl gewonnen.
    Ich kann das Problem eures Mitgliedes nicht nachvollziehen, da die Wahl korrekt abgelaufen und korrekt ausgezählt wurde.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Tom, die Satzung bei Leonberger sagt aus: „Amtsträger müssen Mitglied des Vereins sein. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.“

    Damit ist hier nicht die einfache Mehrheit relevant.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Rosa; Leonberger schreibt unter Satzung „Bei Abstimmungen: „Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen GÜLTIGEN Stimmen“.
    Darauf bezog sich mein Post.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Tom, ich verstehe es so, dass die Abstimmungen sich auf Beschlüsse beziehen wie z.B. Umlagen, Pacht etc. nicht aber die Abstimmung bei der Wahl eines Vorstandsmitgliedes. Denn dort heißt es ja, mehr als 50%.

    Unabhängig davon würde ich so eine Verklausulierung nicht in die Satzung schreiben lassen.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Da laut § 32 BGB ungültige Stimmen nicht zählen, haben demnach 171 Mitglieder abgestimmt. Kandidat A hat somit die erforderliche Mehrheit erreicht.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Danke HBaumann

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