Hallo Ingrid,
für alle 400 Euro Jobs gilt, dass nur der Arbeitgeber Abgaben zahlt und der Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben zahlen muss.
Der Arbeitgeber zahlt maximal 30,77 Prozent an die Minijob-Zentrale. Damit entfällt eine Meldung beim Finanzamt. Die Beiträge setzen sich zusammen aus 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern incl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie 0,67 Prozent Umlage zur Arbeitgeberversicherung und 0,1 Prozent Insolvenzgeldumlage. Der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung entfällt, wenn der Arbeitnehmer privat oder gar nicht versichert ist.
Zuständig für die Anmeldung zur Sozialversicherung und den Einzug der Pauschale für Beiträge und Steuern ist dabei alleine die Minijob-Zentrale. Sie leitet Beiträge und Pauschalsteuer weiter, so dass Sie als Arbeitgeber keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand haben. Es verbleibt lediglich die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
I.C.