Wir haben ein Bungalow übernommen, Umgebaut und verkaufen Getränke.

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 12 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Benny68

    Wir haben ein Bungalow übernommen und diesen Umgebaut. Jetzt verkaufen wir hier Getränke für alle, da hier in der Umgebung nichts los ist. Müssen wir dieses Gewerblich anmelden? Z.z. sind wir eine Interessengemeinschaft und wollen uns demnächst beim Gericht als Verein eintragen lassen.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Da Sie öffentlich verkaufen, benötigen Sie eine Gewerbe- und eine Schankgenehmigung. Ihre Interessengemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie sollten sich beim Gewerbeamt erkundigen, welche Anträge gestellt werden müssen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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