Wofür darf ich das Geld in der Kasse verwenden? Auch für Ausflüge zum Teil?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 5 months von  i_cziudaj.
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    Wir sind ein gemeinnütziger musikverein. Wir möchten im sommer einen ausflug machen. dürfen wir dafür einen Teil aus der Kasse verwenden z. B für ein Essen für jedes mitglied oder eine Weinprobe z.B. Vielen Dank.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Guten Tag,
    Ihr Verein macht mit der Übernahme der Kosten für ein Essen für jedes Mitglied oder auch eine Weinprobe den Mitgliedern ein Geschenk. Das ist durch den Gesetzgeber im Vereinsrecht im Hinblick auf Geldgeschenke klar geregelt. Bei Sachgeschenken liegt das Limit bei 40 Euro pro Jahr für ein Vereinsmitglied. Zu diesen Zuwendungen, die das Gemeinschaftsgefühl des Vereins fördern sollen, zählt unter anderem auch freies Essen und Getränke z.B. beim Vereinsausflug. Das Limit von 40 Euro pro Jahr pro Mitglied ist im Hinblick auf Ihre Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt ganz besonders zu beachten. Die Verwendung der entsprechenden Summe aus der Vereinskasse ist demnach bei Einhaltung der Beschränkungen durchaus legitim.
    Viele Grüße
    I.C.

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