Guten Tag,
Ihr Verein macht mit der Übernahme der Kosten für ein Essen für jedes Mitglied oder auch eine Weinprobe den Mitgliedern ein Geschenk. Das ist durch den Gesetzgeber im Vereinsrecht im Hinblick auf Geldgeschenke klar geregelt. Bei Sachgeschenken liegt das Limit bei 40 Euro pro Jahr für ein Vereinsmitglied. Zu diesen Zuwendungen, die das Gemeinschaftsgefühl des Vereins fördern sollen, zählt unter anderem auch freies Essen und Getränke z.B. beim Vereinsausflug. Das Limit von 40 Euro pro Jahr pro Mitglied ist im Hinblick auf Ihre Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt ganz besonders zu beachten. Die Verwendung der entsprechenden Summe aus der Vereinskasse ist demnach bei Einhaltung der Beschränkungen durchaus legitim.
Viele Grüße
I.C.