z. B. Chorleiter leitet 2 Chöre

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years von  MarieRenee.
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  • Kein Profilbild vorhanden MarieRenee

    Wenn ein Chorleiter bereits ein Chor in einem anderen Verein leitet und bekommt dort 1200 Euro im Jahr, dann darf er bei uns auch 1200 im Jahr bekommen, da die Übungsleiterpauschale 2400 Euro pro Jahr beträgt.
    1. Stimmt bis jetzt meine Rechnung?
    2. Schließt man mit dem Chorleiter einen Vertrag ab?
    3. Ich vermute, ja. Dadrin muss die Übungspauschale pro Monat erwähnt werden?
    4. Wie kann unser Verein sich absichern, dass der Chorleiter in der Tat nur bei uns und in dem anderen Verein jeweils 100 Euro/ Monat bekommt? Nicht dass es irgendwann die Steuernachzahlungen auf uns zu kommen.

    Danke für die Antworten

    Tom Tom

    Sie liegen richtig. Die Übungsleiterpauschale bezieht sich insgesamt pro Jahr auf 2.400 Euro, unabhängig bei wie viel Vereinen man eine ÜLP erhält.
    Sie sollten einen vertrag abschließen.
    Wie Sie die ÜLP bezahlen, monatlich, jährlich bleibt den Vertragspartnern überlassen. Es handelt sich aber um eine Jahrespauschale. D.h. ist derjenige nur 1/2 jahr beschäftigt kann hier auch die ÜLP voll ausgeschöpft werden.
    Sichern sie sich entsprechend ab. Muster gibt es hier: http://www.rudern.de/uploads/media/bestaetigung-zur-beruecksichtigung-steuerfreier-einnahmen.pdf

    Kein Profilbild vorhanden MarieRenee

    Danke für die Antwort.
    Bezieht sich die ÜLP von max. 2400 pro Person, wenn sie nur bei einem Verein tätig ist
    oder darf ein Verein im Jahr 2400 Euro vergeben quasi an mehrere ÜLeiter?
    Ich vermute das erste?

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