Wichtig bei jede Unterbrechung (also auch, wenn die die Sitzung nur kurzzeitig unterbrochen wird, um erhitzten Gemütern die Gelegenheit zu geben, sich zu beruhigen) ist im Versammlungsprotokoll mit dem Unterbrechungsgrund zu vermerken. Im Protokoll ist auch der tatsächliche Fortsetzungszeitpunkt festzuhalten. Das heißt, aus dem Protokoll ergibt sich: Die Sitzung wurde am 15.3.2010 um 23.30 Uhr auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit 54 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und bei 8 Enthaltungen unterbrochen. Sie wird am 16.3.2010 um 19.30 Uhr wieder in der Vereinsgaststätte fortgesetzt. Am 16.3.2010 wird dann auch das Protokoll fortgeführt. Und hier auch noch mal aufpassen: Nach der Wiedereröffnung der Sitzung (egal, ob nach einer kurzzeitigen Unterbrechung oder bei Fortsetzung einen oder mehrere Tage später) muss der Versammlungsleiter die erneute Beschlussfähigkeit feststellen. Auch diese wird entsprechend im Protokoll vermerkt.