Zu lange Mitgliederversammlung: Wie kann man unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt weiterführen?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  pelle64.
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  • Kein Profilbild vorhanden mimi

    Wir haben in diesem Jahr auf der Mitgliederversammlung zahlreiche brisante Tagesordnungspunkt. Einige Vorstandskollegen befürchten, dass wir die halbe Nacht tagen werden. Dies ist den Mitgliedern (und uns) natürlich nicht zumutbar. Wie geht ein Verein rechtssicher vor, wenn die Sitzung unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt werden muss?

    Kein Profilbild vorhanden vereinsfreund

    Ich denke das kennen viele hier: Eine Mitgliederversammlung zieht sich unerwartet in die Länge weil Diskussionen nicht abgeschlossen werden können – oder einfach, weil es viel zu viel zu besprechen gibt. In diesem Fall sollte der Versammlungsleiter die Initiative ergreifen und die Mitgliederversammlung über eine spätere Fortsetzung entscheiden lassen. Zum Beispiel am nächsten Tag oder am kommenden Wochenende. Auf jeden Fall zeitnah.

    Kein Profilbild vorhanden gartenzwerg

    Wichtig bei jede Unterbrechung (also auch, wenn die die Sitzung nur kurzzeitig unterbrochen wird, um erhitzten Gemütern die Gelegenheit zu geben, sich zu beruhigen) ist im Versammlungsprotokoll mit dem Unterbrechungsgrund zu vermerken. Im Protokoll ist auch der tatsächliche Fortsetzungszeitpunkt festzuhalten. Das heißt, aus dem Protokoll ergibt sich: Die Sitzung wurde am 15.3.2010 um 23.30 Uhr auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit 54 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und bei 8 Enthaltungen unterbrochen. Sie wird am 16.3.2010 um 19.30 Uhr wieder in der Vereinsgaststätte fortgesetzt. Am 16.3.2010 wird dann auch das Protokoll fortgeführt. Und hier auch noch mal aufpassen: Nach der Wiedereröffnung der Sitzung (egal, ob nach einer kurzzeitigen Unterbrechung oder bei Fortsetzung einen oder mehrere Tage später) muss der Versammlungsleiter die erneute Beschlussfähigkeit feststellen. Auch diese wird entsprechend im Protokoll vermerkt.

    Kein Profilbild vorhanden pelle64

    Achtung! Auf der Einladung wird zu einem bestimmten Datum eingeladen. Alle Beschlüsse, Wahlen, ect., die nach Mitternacht erfolgen, sind nicht rechtswirksam, da an diesem „Folgetag““ formal gar keine Versammlung vorgesehen war.“

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